In der Rahmenvereinbarung Integration ist das Entgelt für die zusätzlichen Hilfen zur Betreuung von Kindern mit Behinderung erneut erhöht worden. Je bewilligter Fachkraftstunde wird ab 1. Juli 2023 rückwirkend ein Betrag von 1.390 Euro gewährt, das heißt 50 Euro mehr pro Fachkraftstunde. Für 2024 steht die Erhöhung auch schon fest.
Die Zusatzvereinbarung zur “Rahmenvereinbarung Integration” wurde die Pauschale je bewilligter Fachkraftstunde pro Jahr angepasst und um 50 Euro angehoben. Je bewilligter Fachkraftstunde wird nun ein Entgelt von 1.390 Euro gezahlt.
Ab 1. Januar 2024 erfolgt eine weitere Erhöhung. Dann erhalten Träger 1.450 Euro je bewilligter Fachkraftstunde pro Jahr.
Der vollständiger Titel der Rahmenvereinbarung Integration lautet “Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vom vollendeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder”. In dieser Vereinbarung sind die Voraussetzungen und Rahmenbedinungen zur Förderung, Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen geregelt.
Rahmenvereinbarung Integration / 5. Zusatzvereinbarung 01.08.2023